Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz ...
Die Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode fußt hinsichtlich der Technik auf der Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung. [1] Es werden die ...